Hier eine allgemeine Kapitalanlageempfehlung meines
Büros für alle diejenigen, für die vor „Nold/Siemens“ ein Bezugsrecht und
insbesondere ein einigermaßen „günstiges Bezugsrecht“ sehr häufig einer
Empfehlung für die Aktie gleichkam: Seien Sie jetzt immer, und zwar vor allem
bei den in Deutschland in der Überzahl vorhandenen Gesellschaften mit
Mehrheitsaktionär, besonders vorsichtig mit der Neuanlage in Werten, bei denen
Ihnen noch ein Bezugsrecht eingeräumt wird. Taugte der Wert wirklich etwas,
dann hätte die Mehrheit mit „Nold/Siemens“ im Rücken sicher einen Weg
gefunden, um die jungen Aktien zu Ausverkaufspreisen sich selbst zuzuschanzen,
im Interesse der Gesellschaft selbstredend.
In Bezug auf die Möglichkeiten
in Deutschland, dass geschädigte Anleger ihre Verluste auf dem Weg über die
deutschen Gerichte wieder hereinholen, teile ich voll und ganz die Meinung von
Markus Straub, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., München. Markus Straub:
„Ich kann nur warnen: Jeder Anleger muss sich die Frage stellen, ob er
‚schlechtem
Geld’ noch ‚gutes’ hinterherwerfen will. Jede Klage ist ein neues Investment.“
Und diese seine voll und ganz
zutreffende Meinung gilt natürlich auch für etwaige Klageaufträge an mich.
Allerdings müssen Sie sich
fragen lassen, ob Sie ausreichend gefragt haben, ehe Sie Ihre ursprüngliche
Investitionsentscheidung trafen.
Und im Einzelfall kann das
Investment in die Klage eben ein ungleich besseres Risiko-Chance-Verhältnis
haben als die Ausgangsinvestition.