1.

 Hier eine allgemeine Kapitalanlageempfehlung meines Büros für alle diejenigen, für die vor „Nold/Siemens“ ein Bezugsrecht und insbesondere ein einigermaßen „günstiges Bezugsrecht“ sehr häufig einer Empfehlung für die Aktie gleichkam: Seien Sie jetzt immer, und zwar vor allem bei den in Deutschland in der Überzahl vorhandenen Gesellschaften mit Mehrheitsaktionär, besonders vorsichtig mit der Neuanlage in Werten, bei denen Ihnen noch ein Bezugsrecht eingeräumt wird. Taugte der Wert wirklich etwas, dann hätte die Mehrheit mit „Nold/Siemens“ im Rücken sicher einen Weg gefunden, um die jungen Aktien zu Ausverkaufspreisen sich selbst zuzuschanzen, im Interesse der Gesellschaft selbstredend.

 

2.

In Bezug auf die Möglichkeiten in Deutschland, dass geschädigte Anleger ihre Verluste auf dem Weg über die deutschen Gerichte wieder hereinholen, teile ich voll und ganz die Meinung von Markus Straub, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., München. Markus Straub:

                     „Ich kann nur warnen: Jeder Anleger muss sich die Frage stellen, ob er ‚schlechtem
                     Geld’ noch ‚gutes’ hinterherwerfen will. Jede Klage ist ein neues Investment.“

Und diese seine voll und ganz zutreffende Meinung gilt natürlich auch für etwaige Klageaufträge an mich.

Allerdings müssen Sie sich fragen lassen, ob Sie ausreichend gefragt haben, ehe Sie Ihre ursprüngliche Investitionsentscheidung trafen.

Und im Einzelfall kann das Investment in die Klage eben ein ungleich besseres Risiko-Chance-Verhältnis haben als die Ausgangsinvestition.